Allgemeine Geschäftbedingungen der Toowoxx IT GmbH

  1. Einleitung

Die Firma Toowoxx IT GmbH ist ein Team für professionelle IT-Dienstleistungen im Windows Umfeld sowie Software-Entwicklung mit Schwerpunkt „Adobe Flex“. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem der Verkauf und die Wartung von Hardware, die Erstellung und Pflege von Standard- und Individualsoftware, die Erstellung und Pflege von Websites sowie die Durchführung von Schulungen.

  1. Vertragspartner

Diensteanbieter ist und alle Verträge kommen zustande mit der Firma

Toowoxx IT GmbH Krumbacher Straße 1 86489 Deisenhausen

Telefon-Nr.: +49 – (0) 82 82 – 88 12 99 – 0 Telefax-Nr.: +49 – (0) 82 82 – 88 12 99 –99

E-Mail: info@toowoxx.de

Internet: https://toowoxx.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE258706918

  1. Geltungsbereich, Inhalt, Leistungserbringung durch Dritte

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Toowoxx IT GmbH (nachfolgend „Toowoxx“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist. Diese AGB werden ergänzt durch unsere Datenschutzerklärung (Link zur DSE) und durch Besondere Geschäftsbedingungen für einzelne Vertragsarten (Links zu den einzelnen Vertragsarten).

3.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt Toowoxx nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

3.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann auf der Internetseite von Toowoxx unter dem Menüpunkt „AGB“ aufgerufen und gespeichert sowie ausgedruckt werden.

3.4 Toowoxx hat das Recht, sich zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Dritter als so genannter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

  1. Angebot, Vertragsschluss, Form, Anfechtung

4.1 Die Darstellung der Leistungsbeschreibungen und Preise in elektronischen Medien (z.B. auf der Internetseite von Toowoxx), Katalogen, Preislisten, Anzeigen und Ähnlichem stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Toowoxx zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Vertrages durch den Kunden dar. Die Leistungsbeschreibungen und Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich sind die am Tage der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibungen und Preise.

4.2 Durch das Übersenden einer Bestellung unterbreitet der Kunde Toowoxx ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Übermittelt Toowoxx dem Kunden ein Angebot, hält sich Toowoxx vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen 14 Tage an ihr Angebot gebunden.

4.3 Toowoxx behält sich vor, den Eingang und den übermittelten Inhalt der Bestellung des Kunden zu bestätigen (so genannte Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung durch Toowoxx stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar.

4.4 Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch eine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden durch Toowoxx zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde von Toowoxx entweder durch Übersenden einer Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Ware oder durch die Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereit steht, oder durch das Angebot zur Erbringung oder durch das Erbringen der beauftragten Leistung informiert. Gibt Toowoxx ein Angebot ab, kommt ein wirksamer Vertrag erst durch eine verbindliche Annahme des Angebots von Toowoxx durch den Kunden zustande.

4.5 Sollten die Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, so ist Toowoxx zur Anfechtung berechtigt, wobei Toowoxx dem Kunden gegenüber seinen Irrtum beweisen muss. Bereits erfolgte Zahlungen wird Toowoxx dem Kunden selbstverständlich unverzüglich erstatten.

4.6 Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.

4.7 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Dateien, Materialien Unterlagen und Ähnlichem eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Toowoxx.

  1. Leistungen

5.1 Die Einzelheiten des Gegenstandes und des Leistungsumfanges der von Toowoxx für den Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

5.2 Toowoxx ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

5.3 Ohne gesonderte Vereinbarung ist Toowoxx nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, Sourcecode und ähnlichem verpflichtet.

5.4 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

  1. Fremdleistungen

6.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird Toowoxx zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag geben.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Toowoxx auf Anforderung hierzu erforderliche Vollmachten zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

  1. Leistungsänderungen

7.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Toowoxx in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Toowoxx zu vergüten.

7.2 Toowoxx teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

7.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Kostenvoranschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur gegebenenfalls ordentlichen und / oder außerordentlichen Kündigung der jeweiligen Verträge aus wichtigem Grund.

7.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Toowoxx wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

7.5 Wünscht Toowoxx eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 8.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 8.3 und 8.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt Toowoxx.

  1. Zusammenarbeit

8.1 Die Vertragsparteien benennen sich gegenseitig Ansprechpartner, die sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffenden Fragen verbindlich miteinander abstimmen und entscheiden. Bei Ausfall von Ansprechpartnern durch Urlaub, Krankheit und Ähnlichem sind unverzüglich Ersatzpersonen zu benennen. Über Veränderungen in Bezug auf die als Ansprechpartner benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zu unterrichten. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner weiterhin als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.

8.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung. Sie treffen alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Absprachen. Der Informationsaustausch und das Treffen aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Absprachen kann (fern)mündlich oder in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) oder auf elektronischem Wege (z.B. mittels Telefonkonferenz, Videokonferenz, Instant Messenger Systeme, Projekttool oder Ähnlichem) erfolgen.

8.3 Über den Inhalt und die Ergebnisse des Informationsaustausches einschließlich der hierbei zwischen den Ansprechpartnern getroffenen Absprachen wird Toowoxx unverzüglich ein Protokoll erstellen und dem Kunden in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) übersenden. Der Inhalt dieses Protokolls ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde dem Inhalt dieses Protokolls nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

  1. Mitwirkungsleistungen

9.1 Der Kunde unterstützt Toowoxx bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung und Übermittlung von Informationen, Unterlagen, Materialien und Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software und Ähnlichem, soweit die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung entsprechende Mitwirkungsleistungen des Kunden erfordern.

9.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von Toowoxx.

9.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte insbesondere in Bezug auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sowie Rechtmäßigkeit oder Ähnlichem fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, dass er zur Nutzung und / oder Vervielfältigung und / oder zur Weitergabe des von ihm gelieferten Datenmaterials an Toowoxx zu dem mit dem Vertrag beabsichtigten Zweck nicht berechtigt ist oder dass das von ihm gelieferte und / oder nach seinen Informationen für ihn von Toowoxx erstellte Datenmaterial gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten, gegen Rechte Dritter oder gegen die Bestimmungen dieser AGB und des jeweiligen Vertrages verstoßen, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Toowoxx unverzüglich in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) mitzuteilen.

9.4 Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, für ihn erkennbare Mängel stets aussagekräftig – insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen – zu dokumentieren und diese Toowoxx unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde überlässt Toowoxx im Mangelfall alle verfügbaren Informationen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel und unterstützt Toowoxx bei der Mangelbeseitigung nach Kräften im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.

9.5 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die von im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen für ihn ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.

  1. Freigabe, Abnahme

10.1 Nach Aufforderung von Toowoxx ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

10.2 Die Abnahme einer vertraglichen Werkleistung setzt eine erfolgreich durchgeführte Funktionsprüfung voraus, deren Voraussetzungen (Berechtigung, Art, Dauer, Umfang) in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Pflichtenheft festgehalten werden und deren Ergebnis in einem Funktionsprüfungs- und Abnahmeprotokoll dokumentiert wird. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Arbeitsergebnisse die in der Leistungsbeschreibung nebst Pflichtenheften, Konzepten und Dokumenten aufgeführten Anforderungen erfüllen.

10.3 Änderungswünsche nach Freigabe / Abnahme stellen eine Leistungsänderung dar.

  1. Termine

11.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen handelt es sich bei in Auftragsbestätigungen oder Verträgen enthaltenen Leistungs- / Lieferzeiten / Fertigstellungsterminen immer um circa-Angaben. Angaben oder Vereinbarungen zu Leistungs- / Lieferzeiten / Fertigstellungsterminen sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.

11.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Toowoxx nicht zu vertreten. Sie berechtigen Toowoxx, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses – insbesondere von Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – wird Toowoxx den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, ist Toowoxx berechtigt, dem Kunden hierdurch entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

11.3 Alle Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen der Textform (E-Mail, Telefax, Brief). Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens 14 Tage.

  1. Vergütung

12.1 Die Höhe der vom Kunden für die von Toowoxx zu erbringenden Leistungen zu zahlende Vergütung (z.B. Kaufpreise für Erwerb von Waren, Vergütungen für die Erbringung von Wartungs-, Reparatur- oder sonstigen Werk- / Dienstleistungen, Entgelt für Wartungs- und Pflegeverträge) ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der jeweils aktuellen Preisliste oder werden im Einzelfall ausgehandelt. In dem für Wartungs-, Reparatur-, oder sonstigen Werk- / Dienstleistungen von Toowoxx berechneten Engelt sind die Kosten für das bei der Leistung verwendete Material nicht enthalten. Die Kosten hierfür stellt Toowoxx dem Kunden gesondert in Rechnung.

12.2 Die genannten Preise beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, bei Waren auf jeweils ein Stück des Produkts. Sie verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe und zuzüglich Liefer- und Versandkosten sowie etwaiger sonstiger Preisbestandteile.

12.3 Ist eine Festpreisvergütung vereinbart, so ist Toowoxx berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

12.4 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze von Toowoxx abrechenbar. 12.5 Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des (hier die Interessenvertretung derjenigen Branche einsetzen, aus dessen Bereich Toowoxx Leistungen erbringt) Anwendung.

12.6 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so ist der Kunde verpflichtet, Toowoxx notwendige Reiseaufwendungen, Spesen und etwaige sonstige Auslagen in angemessener Höhe, die ihr im Rahmen des Auftrags entstehen und von ihr zum Selbstkostenpreis weiterberechnet werden, zu erstatten

12.7 Kostenvoranschläge von Toowoxx sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Toowoxx schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn Prozent übersteigen, wird Toowoxx den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

13.1 Als Zahlungsarten bietet Toowoxx dem Kunden wahlweise Vorauskasse (Überweisung) und Nachname sowie Lieferung auf Rechnung an. Toowoxx behält sich vor, nur Bestandskunden auf Rechnung zu beliefern.

13.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse (Überweisung) nennt Toowoxx dem Kunden ihre Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig und mit spätester Wertstellung binnen 14 Tagen nach Datum der Rechnung auf ein von Toowoxx zu benennendes Konto zu überweisen. Toowoxx liefert dem Kunden die Ware nach Zahlungseingang (Wertstellung des Zahlbetrages auf ihrem Konto). Bei der Zahlung per Überweisung hängt der genaue Zeitpunkt der Belastung des Kontos des Kunden von der internen Bearbeitungszeit seines jeweiligen kontoführenden Kreditinstitutes ab, auf die Toowoxx keinen Einfluss hat.

13.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig und mit spätester Wertstellung binnen 14 Tagen nach Datum der Rechnung auf ein von Toowoxx zu benennendes Konto zu überweisen.

13.4 Bei der Zahlung per Nachnahme erfolgt die Bezahlung bei Übergabe der Ware an den Kunden. Zu den bei Zahlung per Nachnahme zusätzlich anfallenden Kosten.

13.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und ist er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist der Kaufpreis während des Verzuges mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und ist er Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, so ist der Kaufpreis während des Verzuges mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Toowoxx behält sich in beiden Fällen vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

13.6 Die Rechnungsstellung erfolgt auf postalischem Wege. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung gemäß § 14 Abs. 1 und 3 UStG auch auf elektronischem Wege erfolgen darf. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird Toowoxx die Rechnungen im PDF-Format per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Elektronische Rechnungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser E-Mail-Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

13.7 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch Toowoxx anerkannt wurden.

13.8 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

14.1 Toowoxx behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden (Eigentumsvorbehaltsware).

14.2 Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung derselben verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, und solange der nicht in Verzug ist, gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an Toowoxx abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an Toowoxx im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an Toowoxx abzuführen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

14.3 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Ware hat der Kunde auf das Eigentum von Toowoxx hinzuweisen und Toowoxx unverzüglich zu benachrichtigen.

14.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Toowoxx hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so wird Toowoxx auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl freigeben.

  1. Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt

15.1 Die Lieferung von Waren erfolgt nur (etwaige Begrenzung des Liefergebiets angeben) innerhalb Deutschlands / nach Deutschland und Österreich sowie in die Schweiz / innerhalb Europas. Bestellte Leistungen werden weltweit ausgeliefert.

15.2 Die Lieferzeit für Waren beträgt, sofern nicht beim Angebot etwas Anderes angegeben wurde, in der Regel (übliche Lieferzeit angeben) Tage / Wochen. Die Lieferzeit für Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

15.3 Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, ist Toowoxx zu Teillieferungen auf ihre Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

15.4 Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Toowoxx mit dieser Ware von ihrem eigenen Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann Toowoxx vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Toowoxx den Kunden unverzüglich informieren und dem Kunden gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird Toowoxx dem Kunden gegebenenfalls erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

15.5 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, obliegt es dem Kunden, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei Toowoxx ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.

  1. Versand und Gefahrübergang

16.1 Wird die Ware oder das Werk auf Wunsch eines Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist, an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder des Werks mit der Übergabe der Ware oder des Werks an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt. Soll die Ware oder das Werk nicht versandt, sondern von einem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder des Werks mit der Anzeige in Textform (E-Mail, Telefax, Brief), dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht, auf den Kunden über. Vorstehende Regelung gilt nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Bei Verbrauchern im Sinn von § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware oder des Werks sowohl bei Abholung als auch bei Versendung der Ware erst mit der Übergabe an den Verbraucher auf diesen über.

16.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann Toowoxx die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Toowoxx wird bei dieser Wahl auf die ohne Weiteres erkennbaren berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

16.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung wünscht, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

  1. Versandkosten

17.1 Toowoxx berechnen für die Versendung von Waren innerhalb Deutschlands eine Versandkosten-Pauschale in Höhe von EUR (Versandkosten-Pauschale angeben). Ab einem Bestellwert von EUR (Bestellwert angeben) liefert Toowoxx innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. (Bei Belieferung außerhalb Deutschlands müssen entsprechende Versandkosten angegeben werden.)

17.2 Für die Zahlung per Nachnahme erhebt die Deutsche Post AG / DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG / Hermes Logistik Gruppe – Hermes Logistik GmbH & Co. KG ein Einzugsentgelt in Höhe von EUR 3,60 (Deutsche Post AG / DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG) bzw. EUR 4,00 (Hermes Logistik Gruppe – Hermes Logistik GmbH & Co. KG), das im Bestellformular / Angebot / in der Rechnung bereits ausgewiesen bzw. enthalten ist, sowie ein Übermittlungsentgelt (so genannte Nachnahme-Gebühr) von 2,00 EUR, das der Lieferbote mit dem Kunden abrechnet und vom Kunden direkt an den Lieferbote zu zahlen ist.

17.3 Weitere Steuern, Zölle oder Kosten fallen nicht an. (Andernfalls Steuer, Zölle und Kosten angeben).

  1. Vertragslaufzeit, -beendigung bei Dienst-/ Werkverträgen

18.1 Verträge, die die regelmäßige oder wiederholte Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch Toowoxx zum Gegenstand haben (z.B. Wartungs- oder Pflegeverträge), laufen zunächst über den vom Kunden gebuchten Zeitraum. Nach Ablauf des gebuchten Abrechnungszeitraums verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien rechtzeitig nach 20.2 gekündigt wird.

18.2 Das Vertragsverhältnis im Sinne von 20.1 ist für beide Parteien innerhalb einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend nach 20.1 verlängerten Vertragsdauer kündbar.

18.3 Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung der jeweiligen Verträge aus wichtigem Grund.

18.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail).

  1. Rechte

19.1 Toowoxx räumt dem Kunden aufschiebend bedingt (§ 158 Abs. 1 BGB) durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht ein, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Nutzungsrechte werden im Zweifel nur in dem Umfang eingeräumt, wie es der Vertragszweck erfordert. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

19.2 Will der Kunde die von Toowoxx erbrachten Leistungen ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarvereinbarung.

19.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

19.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

19.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem von Toowoxx erstellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken Toowoxx als Urheber zu nennen.

19.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

19.7 Toowoxx beansprucht an dem vom Kunden bereitgestellten Datenmaterial keinerlei Rechte zu eigenen Zwecken und macht sich dieses Datenmaterial auch nicht zu eigen. Alle Rechte bleiben beim Urheber der Inhalte. Der Kunde räumt Toowoxx jedoch in Bezug auf das von ihm bereitgestellte Datenmaterial das einfache und in räumlicher Hinsicht nicht beschränkte, aber in zeitlicher Hinsicht widerrufliche Nutzungsrecht ein, das Datenmaterial in dem Maße vervielfältigen und bearbeiten zu dürfen, wie dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

  1. Mängelansprüche

20.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind, ist Toowoxx ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung / Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Erfolgt die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Toowoxx eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beträgt regelmäßig mindestens 14 Tage. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

20.2 Schlägt die Nacherfüllung trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl den Preis angemessen mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn Toowoxx die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

20.3 Bei Waren und Leistungen, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.

20.4 Für Mängel stehen dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

  1. Haftung

21.1 Im Fall des Vorsatzes haftet Toowoxx unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet Toowoxx auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

21.2 Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

21.3 Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

21.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

21.5 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Toowoxx nur, wenn der Kunde die Daten regelmäßig so gesichert hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Vor Überlassung von Datenträgern, insbesondere bei Übersendung von Festplatten und kompletten PC-Systemen, hat der Kunde stets eine Datensicherung durchzuführen. Ist ihm eine Sicherung nicht möglich, diese aber für ihn notwendig, so hat er Toowoxx hiervon rechtzeitig zu unterrichten und gegebenenfalls mit der Sicherung gesondert – kostenpflichtig – zu beauftragen. Die Haftung von Toowoxx für verlorene Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von Toowoxx vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

  1. Verantwortlichkeit für Domain-Namen und Fremdinhalte

22.1 Im Falle der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domain-Namen durch Toowoxx obliegt die Prüfung auf die Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere fremder Kennzeichen- und Namensrechte) dem Kunden.

22.2 Sämtliche vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte dürfen weder gegen geltendes Recht (insbesondere Strafrecht, Jugendschutzgesetze, Verbraucherschutzgesetze, Datenschutzrecht und Ähn-liches) noch gegen die guten Sitten noch gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Geschmackmus-ter-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Wettbewerbs- sowie sonstiges Kennzeichen- und Namensrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Ähnliches) noch gegen die Bestimmungen dieser AGB und des jeweiligen Vertrages verstoßen.

22.3 Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sowie rechtliche Unbedenklichkeit der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte übernimmt Toowoxx inhaltlich keine Gewähr; hierfür ist ausschließlich der die Materialien und Inhalte liefernde Kunde selbst verantwortlich. Toowoxx ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne Weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

22.4 Der Kunde garantiert in Bezug auf das von ihm gelieferte Datenmaterial, dass

  1. er dessen alleiniger Urheber ist oder
  2. er von dem / den (Mit-)Urheber(n) die zu der von ihm beabsichtigten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erworben hat und
  3. dieses Datenmaterial nicht mit Rechten Dritter (z.B. Pfändungen, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Ähnliches) belastet ist, so dass zur Nutzung und Vervielfältigung sowie zur Weitergabe des von ihm gelieferten Datenmaterials an Toowoxx zu der von ihm beabsichtigten Nutzung berechtigt ist.

22.5 Der Kunde garantiert ferner, dass das von ihm gelieferte und / oder nach seinen Informationen für ihn von Toowoxx erstellte Datenmaterial weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten noch gegen Rechte Dritter noch gegen die Bestimmungen dieser AGB und des jeweiligen Vertrages verstößt.

  1. Freistellung

23.1 Soweit Toowoxx von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die unzulässige Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden oder durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von Toowoxx erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, Toowoxx von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet – freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Toowoxx durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbskennzeichen oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von Toowoxx. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Toowoxx.

23.2 Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Toowoxx bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Toowoxx tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

23.3 Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

  1. Geheimhaltung, Referenznennung

24.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse sowie über die Details der Bedingungen der Zusammenarbeit.

24.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

24.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

24.4 Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Toowoxx den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

24.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes und unsicheres Medium ist. Toowoxx übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit des Inhalts von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation verschlüsselt oder über andere Medien geführt werden.

  1. Datenschutz, Bonitätsprüfung

25.1 Toowoxx ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz ohne weitergehende Einwilligung des Kunden nur zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit sie für die Beantwortung einer Anfrage, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

25.2 Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains oder Ähnlichem – Gegenstand des Vertrages ist. Ferner darf Toowoxx die erhobenen Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung – soweit erforderlich – an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner (insbesondere Subunternehmer, Hausbank, Transportunternehmen und Ähnliche; z.B. konkret aufführen), derer sich Toowoxx zur Vertragserfüllung bedient, übermitteln, soweit die Zweckbestimmung der Daten gewahrt bleibt. In diesen Fällen leitet Toowoxx die Daten gemäß den Vorgaben der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz weiter. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Diese Unternehmen dürfen die Daten des Kunden nur zur Auftragsabwicklung und nicht zu weiteren Zwecken nutzen. Sie sind ebenfalls an die Datenschutzerklärung von Toowoxx gebunden.

25.3 Sofern Toowoxx in Vorleistung tritt, ist es Toowoxx erlaubt, zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft (z.B. bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) über den Kunden einzuholen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

25.4 Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung (Link zur DSE).

  1. Schlussbestimmungen

26.1 Diese AGB und der jeweilige Vertrag enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Abreden außerhalb dieser AGB und des jeweiligen Vertrages sind nicht getroffen worden. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Zusagen, Zusicherungen / Beschaffenheitsgarantien sowie Ähnliches sind nicht vereinbart worden.

26.2 Erfüllungsort für alle sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Leistungspflichten von Toowoxx ist der Sitz von Toowoxx oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für Toowoxx tätig wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas Anderes vereinbart oder zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben einen anderen Erfüllungsort für die Leistungspflichten von Toowoxx vor.

26.3 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist – soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind – der Sitz von Toowoxx. Toowoxx kann den Vertragspartner jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen oder jeden sonst zulässigen Gerichtsstand verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

26.4 Für den Vertrag und die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art und egal worauf gerichtet, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (so genanntes UN-Kaufrecht). Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr.

26.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB und / oder des jeweiligen Vertrages aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; diese gelten unverändert weiter. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der Umdeutung eine wirksame Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um die mit der unwirksamen Bestimmung gewünschten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke zu erreichen oder diesen zumindest nahe zu kommen. Ist eine Umdeutung nicht möglich, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die geeignet ist, die mit der unwirksamen Bestimmung gewünschten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke zu erreichen oder diesen zumindest nahe zu kommen. Gleiches gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke des Vertrages offenbar wird.

Stand: 07.05.2010