Fördermittel für Digitalisierung

Bringen Sie Ihre Firma mit Geld von Land und Staat ins digitale Zeitalter

Durch Digitalisierungsmaßnahmen können Verwaltungstätigkeiten vereinfacht und automatisiert werden. Die damit einhergehenden Kostenersparnisse und die Möglichkeit schneller auf Kunden und Geschäftspartner zu reagieren, kann in den stark umkämpften Märkten von heute ausschlaggebend für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum des Unternehmens sein.

Moderne Softwareprodukte können Prozesse für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden einfacher machen. Leider wird oft viel zu lange mit veralteten Systemen gearbeitet. Diese sind langsam, schwer zu bedienen und erfordern meist viele Arbeitsschritte, die durch digitale Optimierungsmaßnahmen vereinfacht oder sogar ersetzt werden könnten. Nicht zu vernachlässigen ist das Risiko, dass Cyberangriffe nicht erfolgreich abgewehrt werden können.

Wie so oft haben große Konzerne, durch ihr Kapital und mögliche Skaleneffekte, auch bei der digitalen Transformation einen Vorteil. Doch für kleine und mittelständische Unternehmen können die notwendigen Investitionen oft eine Herausforderung darstellen. Zum Glück gibt es hier verschiedene Fördermittel für Digitalisierung, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Nachfolgend beleuchten wir einige der Förderprogramme näher, für eine besseren Überblick im Dschungel der digitalen Fördermöglichkeiten.

Bundes weite Förderprogramme

go-digital

Unternehmen: unter 100 MA und max. 20 Mio. € Jahresumsatz

Gefördert werden: Beratungsleistungen

Ausgaben: max. 33.000€ förderfähig

Maximaler Zuschuss: 16.500€

Förderquote: 50%

Laufzeit bis: 31.12.2024

Für die Förderung kommen alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks in Frage. Sie gilt für Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, mit unter 100 Mitarbeitern und weniger als 20 Mio. € Jahresumsatz.

Förderfähig sind Beratung zu Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierten Geschäftsprozessen, Datenkompetenz und digitaler Markterschließung. Autorisierte Unternehmen übernehmen nicht nur die Beratungsleistung, sondern auch das Stellen des Antrages.

Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Noch Fragen zum Programm? Für weitere Informationen rufen Sie uns an, oder besuchen Sie diese Website.

Unternehmen: KMUs

Gefördert werden: Beratungsleistungen

Ausgaben: max. 4.000€ förderfähig

Maximaler Zuschuss: 3.200€

Förderquote: 50-90%

Laufzeit bis: 31.12.2026

Eingeführt vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) richtet sich die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ an junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Anspruch haben KMUs, also Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, unter 50 Mio. € Jahresumsatz und unter 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten Förderung zu Beratungsleistungen in Bezug auf Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Junge Unternehmen und Bestandsunternehmen erhalten unter anderem Förderung für allgemeine Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Dies umfasst auch technische und organisatorische Beratungsleistungen zur digitalen Transformation. Informieren Sie sich gerne hier über unsere Beratungsleistungen.

Die Förderung ist abhängig von Standort und der Art des Unternehmens.

Förderung unternehmerischen Know-hows

* Fördersatz: 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, sonst 50%, 90% Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Nähere Infos zum Programm finden Sie hier.

Unternehmen: mit 3-499 Beschäftigten

Gefördert werden: Ausbau der IT-Infrastruktur; Qualifizierungsmaßnahmen

Ausgaben: 3.000€ – 100.000€

Maximaler Zuschuss: 50.000€

Förderquote: 30-60%

Laufzeit bis: 31.12.2023

Achtung: aktuell ist ein sehr großer Andrang an Bewerbern vorhanden, weshalb die Förderberechtigten per Lotterieverfahren ausgewählt werden.

Das Programm kommt in Frage für mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (auch Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigen.

Das Programm ist unterteilt in zwei Module:

Fördermodul 1

Hier wird der tatsächliche Ausbau der IT-Infrastruktur gefördert. Förderungen können beantragt werden, für Investitionen in Soft und Hardware.

Minimale Fördersumme 17.000€

IT-Infrastruktur

Fördermodul 2

Hier gibt es Förderungen Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter, bei einer anerkannten Einrichtung. Minimale Fördersumme 3.000€

Die beiden Module können einzeln beantragt, oder miteinander kombiniert werden.

Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 50.000€, bei Investitionen in die Wertschöpfungskette in Kooperation mit anderen Unternehmen, können bis zu 100.000€ pro Unternehmen beantragt werden.

Die Förderung entspricht einem Prozentsatz der geleisteten Investition. Dieser Prozentsatz ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %

Die Förderung erhöht sich um weitere:

  • 5% wenn mehrere Unternehmen der Wertschöpfungskette ein gemeinsames Projekt umsetzen
  • 5% wenn die IT-Sicherheit im Unternehmen erhöht wird. Vergleichen Sie hierzu gerne unsere Angebote für innovative Sicherheitskonzepte.
  • 10% wenn in eine strukturschwache Region investiert wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Landesweite Förderprogramme

Auch die Bundesländer bieten Förderungen an. Als Unternehmen mit Sitz in Bayern und Baden-Württemberg, können wir Sie hervorragend bei der Beantragung folgender Förderungsprogramme unterstützen:

Unternehmen: unter 500 MA

Gefördert werden: mehrere Digitalisierungsmaßnahmen

Ausgaben: 5.000€ – 25.000€

Maximaler Zuschuss: 4.000€

Förderquote: 35%

Laufzeit bis: 30.06.2024 (geplant)

Im Rahmen der „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ sind folgende Ausgaben förderfähig:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren: wie zum Beispiel die Einführung von CRM- und ERP-Systeme.
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (der Aufbau von digitalen Plattformen)
  • Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Strategie und Organisation. Hierzu zählen unter anderem die Einführung von Cloudlösungen. Informieren Sie sich gerne hier über unsere Cloudlösungen. Des Weiteren zählt hierzu das Implementieren von Sicherheitskonzepten. Auch hierbei können wir Sie gerne unterstützen.

Die Förderung kann von Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern beantragt werden. Förderfähig sind Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000€ und 25.000€. Die Förderung beträgt 35% der Ausgaben, maximal jedoch 4.000€.

Die zu fördernde Investition muss in Baden-Württemberg getätigt werden.

Nähere Informationen finden sie im Merkblatt.

Unternehmen: KMUs

Gefördert werden: F&E-Vorhaben zur Realisierung digitaler Produkte

Ausgaben: bis zu 40.000€

Maximaler Zuschuss: 20.000€

Förderquote: max. 50%

Laufzeit bis: derzeit unbegrenzt

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme sowie Hauptsitz in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen. Euro Bilanzsumme antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als F&E-Dienstleister umsetzen.

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.

Informieren Sie sich gerne über unsere Angebote, oder kontaktieren Sie uns um zu sehen, ob wir die richtige Lösung für ihr Projekt mitbringen.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate. Nach einreichen des Antrags wird Ihr Unternehmen gegebenenfalls aufgefordert, das Vorhaben in einer ca. 15-minütigen Präsentation vorzustellen.

Nähere Informationen finden Sie auf dieser Website.

Bayern

Digitalbonus

Unternehmen: Bayrische Unternehmen, max. 50 MA und max. 10 Mio. Jahresumsatz

Gefördert werden: Standardsoftware oder innovative Lösungen

Ausgaben: 4.000€ – 1 Mio. €

Maximaler Zuschuss: 50.000€

Förderquote: bis zu 50%

Laufzeit bis: 31.12.2023

Der Digitalbonus Bayern kann beantragt werden von Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro. Die zu fördernde Maßnahme, muss an einer bayrischen Betriebsstätte des Unternehmens eingesetzt werden.

Gefördert werden:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch Hardware, Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Sehen Sie sich gerne hierzu unsere Leistungen an.

Der Digitalbonus Bayern unterteilt sich in den „Digitalbonus Standard“ und den „Digitalbonus Plus“.

Digitalbonus Plus

Um den Digitalbonus Plus zu erhalten, muss ein besonderer Innovationsgrad nachgewiesen werden. Die Implementierung von Standardsoftware ist in diesem Rahmen nicht förderfähig. Wenn Sie eine Vision für ein innovatives Projekt haben, mit dem Sie zum Vorreiter Ihrer Branche werden wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sehen Sie sich gerne unsere Angebote zu Softwareentwicklung an.

Beim Digitalbonus Plus beträgt der Zuschuss bis zu 50% der Aufwendungen, maximal aber 50.000€. Der Bonus kann beantragt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 4.000€ und 1.000.000€ liegen.

Fördermittel
Digitalbonus Standard

Liegt kein besonderer Innovationsgrad beim Projekt von, so kommt der Digitalbonus Standard in Frage.

Beim Digitalbonus Standard beträgt der Zuschuss bis zu 50% der Aufwendungen, maximal aber 10.000€. Der Bonus kann beantragt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 4.000€ und 200.000€ liegen.

Alles zum Digitalbonus finden Sie hier.

Unternehmen: Bayrische Unternehmen mit unter 50 MA und max. 10 Mio. € Jahresumsatz; Gründer

Gefördert werden: ausschließlich Kosten für externe F&E-Dienstleister

Ausgaben: 4.000€ – 80.000€

Maximaler Zuschuss: 40.000€

Förderquote: 40 – 60%

Laufzeit bis: 31.12.2023

Mittelständler können stark von der Expertise externen Dienstleistungen profitieren, das Land Bayern unterstützt Sie beim Tragen der Kosten. Um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu optimieren, bieten die Innovationsgutscheine Förderung für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister.

Bis Ende 2022 konnten nur Studien zu Projektkonzeption und umsetzungsorientierter Entwicklung gefördert werden. Seit dem 01.01.2023 ist auch explizit die Entwicklung von Software förderfähig. Informieren Sie sich gerne Angebote.

Das Programm unterteilt sich in eine Standard- und eine Spezialvariante.

Innovationsgutschein Standard:

Zuwendungsfähige Ausgaben müssen zwischen 4.000€ und 30.000€ liegen

Der Basis-Fördersatz beträgt 40%

Bei Vorliegen nachstehender Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um 10% bis zu maximal 60 %:

  • (Haupt-) Sitz des antragstellenden Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“
  • Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister. Dabei müssen mindestens 51 % der Angebotssumme auf diese F&E-Dienstleister entfallen.
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Innovationsgutschein Spezial

Zuwendungsfähige Ausgaben müssen zwischen 30.000€ und 80.000€ liegen.

Der Fest-Fördersatz beträgt 50%.

Für den Erhalt des „Innovationsgutschein Spezial“ muss der Dienstleister eine universitäre bzw. vergleichbare Forschungseinrichtung sein, die Leistungen anderer F&E-Dienstleister sind grundsätzlich nicht förderfähig. Das Projekt muss voraussichtliche zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern beitragen. Außerdem wird vom Land Bayern ein unabhängiger Fachmann beauftragt, um das Projekt zu überprüfen.

Als nicht universitärer Dienstleister können wir sie gerne bei der Umsetzung von Softwarelösungen im Zusammenhang mit dem Innovationsgutschein Standard unterstützen. Kommen Sie bei Fragen zu den Innovationsgutscheinen gerne auf uns zu, oder informieren Sie sich online.

Förderung durch Zinsgünstiges Darlehen

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Unternehmen: Deutsche mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung

Gefördert werden: Investitionen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

Kreditbetrag: 25.000€ – 25 Mio. €

Zinssatz: ab 2,6% effektivem Jahreszins

Förderungen erfolgen nicht nur durch Zuschüsse. Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt Zinsgünstige Darlehen für Bestimmte Investitionsvorhaben. Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können den Kredit beantragen.

Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen eignen sich grundsätzlich für den Kredit. Der Kredit kommt weiterhin infrage für die Kosten von innovativen Vorhaben, wie die Entwicklung neuer oder verbesserter Leistungen (auch unabhängig von der Digitalisierung). Wird ein ganzes Unternehmen als Innovativ eingestuft, kann es seinen gesamten Finanzierungsbedarf über den Kredit finanzieren.

Alles zum Programm finden Sie hier.

Es gibt noch weitere Programme, hier wurden nur einige Ausgewählte betrachtet. Durch die Fülle an möglichen Digitalisierungsvorhaben und Förderprogrammen ist die Auswahl der Fördermaßnahme recht komplex. Welches das richtige Programm für Ihr Unternehmen und Ihre Projekte ist, muss immer nochmal im Einzelfall überprüft werden.

Falls Sie Fragen haben und Hilfe bei Ihrer individuellen Digitalisierungsstrategie benötigen, helfen unsere Experten der Toowoxx IT GmbH gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch.

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